Rahmenbedingungen

Praxis Klinische Psychologie Innsbruck

Setting

Für das Einzelsetting werden Termine für die Dauer von 50 Minuten vereinbart. Je nach Anliegen und Bedarf sind auch Doppeleinheiten mit 100 Minuten möglich.

Kosten

Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung:
Einzelsetting: 100€/50 min Einheit

Das Erstgespräch wird zum normalen Tarif verrechnet.

Kostenzuschuss: Seit dem 01. Jänner 2024 zählt klinisch-psychologische Behandlung in Österreich zu den Kassenleistungen. Das bedeutet, dass Versicherte von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen können. Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss bei 33,70 €, bei der SVS bei 50,00 €, bei der BVAEB bei 50,20 €, und bei der KUF bei 78 €. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

Vollfinanzierte Kassenplätze: Seit dem 01. Jänner 2026 gibt es vollfinanzierte Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung. Wenn Sie bei der ÖGK, SVS oder BVAEB versichert sind, können Sie sich für einen kassenfinanzierten klinisch-psychologischen Behandlungsplatz anmelden. Der Zugang zur Behandlung erfolgt über die zentrale BÖP-Servicestelle psyhelp. Alle Infos finden Sie auf der Website: >> www.psyhelp.at

Private Zusatzversicherungen bieten oft eine zusätzliche Kostenbeteiligung an.

Klinisch-psychologische Diagnostik:
Eignungsgutachten für die Ausbildung Klinische Psychologie: 180 € (inkl. Gutachtenerstellung)

Absageregelung

Die Zeit für Ihren Termin reserviere ich ausschließlich für Sie. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte mindestens 24 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24h im Voraus) wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheitspflicht

Als Klinische Psychologin unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz einer strengen  Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht stellt die Basis der gemeinsamen Arbeit dar. So haben Sie die Möglichkeit, frei und offen in einem geschützten Rahmen über alles zu sprechen. Eine Ausnahme besteht bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung.